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   BVerwG, 05.12.1975 - III B 98.72   

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BVerwG, 05.12.1975 - III B 98.72 (https://dejure.org/1975,2738)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1975 - III B 98.72 (https://dejure.org/1975,2738)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1975 - III B 98.72 (https://dejure.org/1975,2738)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeit eines bekannten Einheitswerts bei Ausbleiben der Wertfortschreibung - Einfluss der Erhöhung des tatsächlichen Wertes des Wirtschaftsgutes seit der letzten Einheitswertfeststellung bis zum Zeitpunkt der Schädigung auf das Bekanntsein des Einheitswertes - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1975 - III B 98.72
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn im anschließenden Revisionsverfahren eine bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage entschieden werden und dies dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90]).
  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 39.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1975 - III B 98.72
    Die unter den Beklagten streitige und im vorliegenden Fall entscheidungserhebliche Frage, ob der Einheitswert eines Wirtschaftsgutes auch dann als bekannt im Sinne des § 12 FG anzusehen ist, wenn sich der tatsächliche Wert des Wirtschaftsgutes seit der letzten Einheitswertfeststellung bis zum Zeitpunkt der Schädigung erhöht hat, ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 8. Juli 1964 - BVerwG III B 3.64 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 16], vom 2. März 1967 - BVerwG III C 39.64 - [BVerwGE 26, 263] mit weiteren Nachweisen sowie vom 30. August 1972 - BVerwG III CB 90.71 - [ZLA 1973, 31] und vom 23. November 1973 - BVerwG III B 21.73 -), mit der das angefochtene Urteil übereinstimmt, bereits in bejahenden Sinne geklärt worden.
  • BVerwG, 10.06.1975 - III C 10.73

    Wertfortschreibung - Schadenshöchstbetrag - Kriegsbedingte Gründe -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1975 - III B 98.72
    Der beschließende Senat hat diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 10. Juni 1975 - BVerwG III C 10.73 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) noch einmal überprüft und bestätigt.
  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 90.71

    Feststellung langfristiger Verbindlichkeiten an landwirtschaftlichem Vermögen -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1975 - III B 98.72
    Zum landwirtschaftlichen Betrieb gehören damit ohne weiteres auch die Wohngebäude der Gutsbediensteten (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 90.71 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 56 = ZLA 1974, 59].
  • BVerwG, 08.07.1964 - III B 3.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1975 - III B 98.72
    Die unter den Beklagten streitige und im vorliegenden Fall entscheidungserhebliche Frage, ob der Einheitswert eines Wirtschaftsgutes auch dann als bekannt im Sinne des § 12 FG anzusehen ist, wenn sich der tatsächliche Wert des Wirtschaftsgutes seit der letzten Einheitswertfeststellung bis zum Zeitpunkt der Schädigung erhöht hat, ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 8. Juli 1964 - BVerwG III B 3.64 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 16], vom 2. März 1967 - BVerwG III C 39.64 - [BVerwGE 26, 263] mit weiteren Nachweisen sowie vom 30. August 1972 - BVerwG III CB 90.71 - [ZLA 1973, 31] und vom 23. November 1973 - BVerwG III B 21.73 -), mit der das angefochtene Urteil übereinstimmt, bereits in bejahenden Sinne geklärt worden.
  • BVerwG, 30.08.1972 - III CB 90.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abzug wegen Verpachtung bei

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1975 - III B 98.72
    Die unter den Beklagten streitige und im vorliegenden Fall entscheidungserhebliche Frage, ob der Einheitswert eines Wirtschaftsgutes auch dann als bekannt im Sinne des § 12 FG anzusehen ist, wenn sich der tatsächliche Wert des Wirtschaftsgutes seit der letzten Einheitswertfeststellung bis zum Zeitpunkt der Schädigung erhöht hat, ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 8. Juli 1964 - BVerwG III B 3.64 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 16], vom 2. März 1967 - BVerwG III C 39.64 - [BVerwGE 26, 263] mit weiteren Nachweisen sowie vom 30. August 1972 - BVerwG III CB 90.71 - [ZLA 1973, 31] und vom 23. November 1973 - BVerwG III B 21.73 -), mit der das angefochtene Urteil übereinstimmt, bereits in bejahenden Sinne geklärt worden.
  • BVerwG, 23.11.1973 - III B 21.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1975 - III B 98.72
    Die unter den Beklagten streitige und im vorliegenden Fall entscheidungserhebliche Frage, ob der Einheitswert eines Wirtschaftsgutes auch dann als bekannt im Sinne des § 12 FG anzusehen ist, wenn sich der tatsächliche Wert des Wirtschaftsgutes seit der letzten Einheitswertfeststellung bis zum Zeitpunkt der Schädigung erhöht hat, ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 8. Juli 1964 - BVerwG III B 3.64 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 16], vom 2. März 1967 - BVerwG III C 39.64 - [BVerwGE 26, 263] mit weiteren Nachweisen sowie vom 30. August 1972 - BVerwG III CB 90.71 - [ZLA 1973, 31] und vom 23. November 1973 - BVerwG III B 21.73 -), mit der das angefochtene Urteil übereinstimmt, bereits in bejahenden Sinne geklärt worden.
  • BVerwG, 12.03.1980 - 3 B 70.78

    Vorläufig festgestellter Einheitswertbescheid - Reparationsschadenberechnung -

    Richtig ist, daß nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats mit dem der Schadensberechnung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 RepG zugrunde zu legenden "zuletzt festgestellten Einheitswert" der zuletzt vor dem Schadenseintritt festgestellte Einheitswert gemeint ist, und daß ein Ersatzeinheitswert auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadenseintritt zu ermitteln ist, wenn der zuletzt festgestellte Einheitswert nicht bekannt ist (vgl. Beschluß vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 3 B 98.72 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch Urteil vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - [IFLA 1980, 10]).
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